St. Georgenschild oder auch Jörgenschild genannt.

ls der Adel  sich am Anfang des 15. Jahrhunderts in Süddeutschland zusammen schloss und das Jörgenschild gründete, war dies schon eine übliche Methode um die eigene Macht zu stärken. Allerdings kam hinzu das mit dem Untergang der Staufer das schwäbische Herzogtum erloschen war und mit ihm die Macht und die Entwicklung die Schwaben zu einem großen Territorium wachsen ließ.
Nun regierten verschiedene kleine Fürsten über Schwaben die alle versuchten die Hauptherrschaft zu erlangen um von allen Seiten nach dem Machtleerenraum ihre Hände ausstreckten.
Dies blieb auch den umliegenden Fürstentümer der Schweiz und Österreichs nicht verschlossen, die nun ihrerseits auch die Hände nach der Macht ausstreckten um das Gebiet Süddeutschlands sich einzuverleiben. So kam es das die Habsburger von Süden und Westen und die Wittelsbacher von Osten her in Schwaben eindrangen um Fuß zu fassen, was ihnen aber nicht gelang, da sich die Reichsstädte und der Reichsadel heftig dagegen wehrten.





ie erste nachweisbare Gründung des St. Jörgen oder Georgenschildes finden wir im Jahre 1401, als sich die Appenzeller Landsleute gegen den Abt von St. Gallen auflehnten, der außer Übung gekommene Gesetzte des Klosters erneuern wollte und damit einen Flächenbrannt des Protestes entfachte, der sich bis weit nach Süddeutschland hinein zog.
Die Auflehnung der Appenzeller Bauern die es satt hatten für ihre Adligen und ihre Lehnsherren immer mehr Steuern zu zahlen, wurde zu einer grundsätzlichen adelsfeindlichen Gesinnung.
Von dem Feuer der Revolte gepackt wollten auch die Bauern des Hegaus und vieler Ortschaften Süddeutschland plötzlich Appenzeller (Schweizer) sein und hofften durch die Eidgenossen die sich das Gebiet Süddeutschlands einverleiben wollten auf  bessere Herrscher, so heißt es zum Beispiel in der Klingenberger Chronik schon aus jener Zeit: „Alle Bauern wollen Appenzeller sein“. Um dieser Stimmung für die Eidgenossen zu begegnen und die eigene Grundherrschaftlichen-Rechte zu schützen , bilden Schwäbische Adelige am 11 September 1406 das Jörgenschild. Von diesem Tag stammt auch der erste Bündnisbrief der sich mit dem Jörgenschild in Verbindung bringen lässt.
1408 wird dann noch einmal ein Bündnisbrief aufgesetzt im dem die Adligen erkläre: „Man sei zusammengekommen um mit Gotteshilfe zu verhindern von den eigenen Bauern vertrieben zu werden“. Der Zusammenschluss des Adels soll (so der Bündnisbrief), der Rettung und Bewahrung jener zugleich menschlichen und göttlichen Ortung der Grundherrschaft dienen, in der es den Herren und den armen Mann gibt. Außerdem solle der Kampf für die weltliche und göttliche Ordnung im Zeichen des Heiligen Georg geführt werden der, der Führsprecher des Adels bei Gott sei.
Urkunden aus jener Zeit bezeichnen die Grafen, Herren und Ritter des Landes Schwaben und den ganzen nicht grundherrlichen Adel sowie sogar deren Knechte als „Ritterschaft“. Diese Bezeichnung ist natürlich nicht richtig, denn keineswegs gehören alle aufgezählten Mitglieder zur Ritterschaft im eigentlichen Sinn, was im Bundbrief von 1482 dann auch klare gestellt wird: Grafen und Herren treten der Ritterschaft gegenüber, unter der hier nur die Ritter und Knechte verstanden werden, was wichtig für die Mitglieder des Jörgenschildes war, denn es musste schon einen Unterschied zwischen hohem und niedrigem Adel in der Gesellschaft gemacht werden. Die Regelung wird aber nur innerhalb der Gemeinschaft der Form halber beschlossen, denn die St. Jörgenritterschaft trat nach Außen und Innen immer geschlossen und gleichberechtigt auf, zugunsten der sozialen Gemeinschaft. Und so wird dann eben im 15 Jahrundert doch kurzerhand von der „Ritterschaft mit St. Jörgenschild“ oder von der „Ritterschaft der Gesellschaft“ gesprochen.
Die Gesellschaft wird in zwei landschaftliche Gruppen, die der Ritterschaft im Hegau und die Ritterschaft an der Donau gegliedert. Allerdings werden diese Gliederungen nicht von den Mitgliedern selbst, sondern von außen stehenden Personen und Instituten benutzt.


Ritterschaftshaus in Radolfzell
ie Gesellschaft ist die alleinige Instanz für alle Streitigkeiten der Mitglieder untereinander und mit Dritten, so gewährt die Gesellschaft ihren Mitgliedern Schutz gegen Rechtsverstöße und wiederrechtlich unternommene Angriffe, was soviel heißt das sie im Notfall den bewaffneten Wiederstand aller Mitglieder organisierte und damit eine einflussreiche und gefürchtete Vereinigung darstellte.
Die Gesellschaft hat ihr eigenes Schiedsgericht das alleine nur für die Mitglieder des Jörgenschildes steht und galt. Nur ein gemeinsamer Wiederstand gegen Nachteile außerhalb der Ritterschaft und deren Mitgliedern konnte letztendlich einen Erfolg garantieren. Aus heutiger sich fällt mir da spontan ein sehr passendes Zitat ein das für die Ritterschaft mit Jörgenschild wohl nicht Sprichwörtlich aber Wörtlich gegolten haben muß: „Einer für Alle und Alle für Einen“.
Es entwickelte sich allmählich ein fester Mitgliederstamm in der Gemeinschaft heraus der, der eigentliche Träger der Gesellschaft war. Dieser stellten die Hauptleute und eine durch Ratsherren geführte Institution, welche verfassungsmäßig die Stärkung der Hauptmänner sicher stellte.